GAP-Ökoregelungen: Förderung für Humusaufbau und Bodengesundheit
Die GAP-Reform 2023 brachte 9 Ökoregelungen. Drei davon (ÖR 2, ÖR 5, ÖR 7) sind direkt für den Humusaufbau und Carbon Farming relevant. Wir erklären, was Sie beachten müssen.
Was sind GAP-Ökoregelungen?
Die GAP-Ökoregelungen (Eco-Schemes) sind freiwillige Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Landwirte, die über die Mindeststandards (GLÖZ) hinausgehen, erhalten jährliche Prämien je Hektar.
Ökoregelung 2: Anbau von Zwischenfrüchten
Fördersatz 2024
45 €/ha
Anbaufläche
mind. 20% Ackerfläche
Anbau einer Mischung aus mindestens zwei verschiedenen Zwischenfrüchten nach der Hauptfrucht. Keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel auf Zwischenfrucht. Mindeststandzeit 6 Wochen.
Ökoregelung 5: Anbau vielfältiger Kulturen
Fördersatz 2024
30 €/ha
Anforderung
mind. 6 Kulturen
Mindestens 6 verschiedene Kulturen auf der Ackerfläche, keine Hauptkultur über 40% der Ackerfläche, Leguminosenanteil mindestens 10%. Besonders für Fruchtfolgen mit Carbon-Fokus geeignet.
Ökoregelung 7: Extensive Grünlandbewirtschaftung
Fördersatz 2024
Bis 150 €/ha
Voraussetzung
Dauergrünland
Keine chemisch-synthetischen Dünger und Pflanzenschutzmittel auf Dauergrünland. Viehbesatzobergrenze 1,4 GVE/ha. Für naturschutzfachlich wertvolles Grünland gibt es Zuschläge.
Ökoregelungen in BodenVital dokumentieren
BodenVital erstellt automatisch die Nachweise für alle drei Ökoregelungen — inklusive Fruchtfolge, Zwischenfrucht-Dauer und Grünland-Bewirtschaftung.
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