Zum Inhalt springen
Förderung

GAP-Ökoregelungen: Förderung für Humusaufbau und Bodengesundheit

Die GAP-Reform 2023 brachte 9 Ökoregelungen. Drei davon (ÖR 2, ÖR 5, ÖR 7) sind direkt für den Humusaufbau und Carbon Farming relevant. Wir erklären, was Sie beachten müssen.

Was sind GAP-Ökoregelungen?

Die GAP-Ökoregelungen (Eco-Schemes) sind freiwillige Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Landwirte, die über die Mindeststandards (GLÖZ) hinausgehen, erhalten jährliche Prämien je Hektar.

Ökoregelung 2: Anbau von Zwischenfrüchten

Fördersatz 2024

45 €/ha

Anbaufläche

mind. 20% Ackerfläche

Anbau einer Mischung aus mindestens zwei verschiedenen Zwischenfrüchten nach der Hauptfrucht. Keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel auf Zwischenfrucht. Mindeststandzeit 6 Wochen.

Ökoregelung 5: Anbau vielfältiger Kulturen

Fördersatz 2024

30 €/ha

Anforderung

mind. 6 Kulturen

Mindestens 6 verschiedene Kulturen auf der Ackerfläche, keine Hauptkultur über 40% der Ackerfläche, Leguminosenanteil mindestens 10%. Besonders für Fruchtfolgen mit Carbon-Fokus geeignet.

Ökoregelung 7: Extensive Grünlandbewirtschaftung

Fördersatz 2024

Bis 150 €/ha

Voraussetzung

Dauergrünland

Keine chemisch-synthetischen Dünger und Pflanzenschutzmittel auf Dauergrünland. Viehbesatzobergrenze 1,4 GVE/ha. Für naturschutzfachlich wertvolles Grünland gibt es Zuschläge.

Ökoregelungen in BodenVital dokumentieren

BodenVital erstellt automatisch die Nachweise für alle drei Ökoregelungen — inklusive Fruchtfolge, Zwischenfrucht-Dauer und Grünland-Bewirtschaftung.

Kostenlos testen